Was hat sich nach dem Brexit beim Bestellen aus England geändert?
Die Entscheidung Großbritanniens, die Europäische Union zu verlassen (Brexit), hat tiefgreifende Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Handel. Wenn Sie als Verbraucher in Deutschland Waren aus England bestellen, fallen diese nun unter neue Regelungen, die im Wesentlichen denen für Lieferungen aus Drittländern außerhalb der EU entsprechen. Das bedeutet, dass für die meisten Produkte, die Sie aus dem Vereinigten Königreich beziehen, zusätzlich zum Kaufpreis und den Versandkosten Einfuhrabgaben wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfallen können. Diese Änderungen sind zentral, um beim Bestellen aus England unerwartete Kosten zu vermeiden.
Vor dem Brexit war die Einfuhr von Waren aus England nach Deutschland unkompliziert, da beide Länder Teil des EU-Binnenmarktes waren. Es gab keine Zollkontrollen und keine zusätzlichen Steuern oder Abgaben über den Kaufpreis und die Mehrwertsteuer des Verkäuferlandes hinaus. Seit dem 1. Januar 2021 sind Waren, die von englischen Händlern an Endverbraucher in Deutschland versendet werden, nun einer Zollprüfung unterworfen. Dies hat zur Folge, dass Sendungen, die einen bestimmten Wert überschreiten, mit Zollgebühren und der deutschen Einfuhrumsatzsteuer belegt werden können. Die genauen Beträge und die Anwendbarkeit von Zoll oder Steuer hängen vom Warenwert und der Art der Produkte ab. Es ist daher unerlässlich, sich vor jeder Bestellung über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
- Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fallen für die meisten Lieferungen aus England an.
- Sendungen unterliegen seit dem Brexit britischen und deutschen Zollvorschriften.
- Der Warenwert bestimmt maßgeblich, ob Abgaben fällig werden.
- Informieren Sie sich vorab über potenzielle Kosten, um Überraschungen zu vermeiden.
Die wichtigsten Zollbestimmungen im Überblick
Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU werden Sendungen aus England wie Importe aus einem Drittland behandelt. Für die meisten Waren, die Sie aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland bestellen, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen. Dies sind in erster Linie die deutsche Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und gegebenenfalls Zollgebühren.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf den Wert der Ware plus die Versandkosten und die anfallenden Zollgebühren erhoben. Der aktuelle Satz in Deutschland beträgt 19 % (für bestimmte Artikel wie Bücher 7 %). Die Zollgebühren selbst sind abhängig von der Art der Ware und dem sogenannten Zolltarif. Für Waren, die von einem britischen Händler in Großbritannien hergestellt und verkauft werden, fallen diese Gebühren an. Bei Waren, die möglicherweise aus anderen Ländern stammen und nur von einem englischen Händler vertrieben werden, können andere Regeln gelten, aber die Einfuhr aus UK löst die Abgabenpflicht aus.
Der Wert der Ware ist entscheidend. Für Warensendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro fallen in der Regel keine separaten Zollgebühren an. Allerdings wird die Einfuhrumsatzsteuer auf den Warenwert, die Versandkosten und die eventuell anfallenden Zollgebühren (auch wenn diese null sind) trotzdem berechnet. Sendungen über 150 Euro können zusätzlich zu Einfuhrumsatzsteuer und Versandkosten auch Zollgebühren nach dem Gemeinsamen Zolltarif der EU nach sich ziehen. Diese Sätze variieren stark je nach Produktart.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, sich vor einer Bestellung genau über die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Viele Online-Shops im Vereinigten Königreich weisen mittlerweile auf ihrer Webseite oder im Checkout-Prozess auf mögliche Zollgebühren und Steuern für Lieferungen in die EU hin.
Wie berechnen sich Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer?
Die Berechnung der Zollgebühren und der Einfuhrumsatzsteuer für Bestellungen aus England kann auf den ersten Blick komplex erscheinen, aber das Grundprinzip ist klar. Sobald ein Paket aus Großbritannien in Deutschland ankommt, wird es vom Zoll erfasst. Die entscheidenden Faktoren für die Kosten sind der Warenwert, die Versandkosten und die Art der eingeführten Ware.
Für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) gilt: Sie wird auf den Zollwert der Ware erhoben. Der Zollwert setzt sich zusammen aus dem Kaufpreis der Ware, den Kosten für Transport (Versand) und Versicherung bis zur EU-Grenze sowie eventuell anfallenden Zöllen. Wenn der Gesamtwert der Sendung (Ware + Versandkosten) über 150 Euro liegt, können zusätzlich zum Zoll noch die Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Liegt der Wert unter 150 Euro, fallen zwar keine Zölle an, aber die Einfuhrumsatzsteuer muss dennoch entrichtet werden. Diese beträgt in Deutschland aktuell 19 % (für bestimmte Waren wie Bücher 7 %).
Die klare Trennung der EU und Großbritannien macht jede Lieferung von dort zu einem Import, der Zollabwicklung erfordert.
Die eigentlichen Zollgebühren werden anhand des Zolltarifs ermittelt. Dieser ist eine Liste von Warencodes (HS-Codes), denen spezifische Zollsätze zugeordnet sind. Die Sätze können von 0 % bis über 20 % reichen, je nachdem, um welche Art von Produkt es sich handelt. Beispielsweise sind Agrarprodukte oft höher verzollt als Elektronikartikel. Prüfen Sie daher immer die Art der Ware, die Sie bestellen möchten.
Ein praktischer Tipp zur Vermeidung von Problemen: Viele britische Händler, die regelmäßig in die EU exportieren, haben Prozesse etabliert, um die Zollabwicklung zu erleichtern. Manche bieten sogar an, die Einfuhrabgaben direkt beim Kauf zu kassieren (sogenannte DDP – Delivered Duty Paid – Sendungen). In diesem Fall sind alle Kosten bereits im Endpreis enthalten, den Sie bezahlen. Wenn diese Option nicht angeboten wird, müssen Sie damit rechnen, dass der Paketdienst (z. B. DHL, UPS, FedEx) bei der Zustellung die fälligen Beträge (Zoll, EUSt und oft eine Servicegebühr für die Zollabwicklung des Dienstleisters) kassiert. Erkundigen Sie sich beim Händler, ob er DDP anbietet oder ob die Einfuhrabgaben separat beim Empfang zu entrichten sind.
Wie Sie die Kosten für Bestellungen aus England kalkulieren
Eine genaue Kalkulation der Kosten vor der Bestellung aus England ist der Schlüssel, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden und das Einkaufserlebnis positiv zu gestalten. Ohne diese Vorabprüfung können die tatsächlichen Kosten deutlich höher ausfallen als erwartet.
Der erste Schritt ist die Ermittlung des Warenwerts.addieren Sie den Preis aller Artikel, die Sie bestellen möchten. Addieren Sie dazu die Versandkosten, die der britische Händler für die Lieferung nach Deutschland berechnet. Dies ist Ihr Basissummenwert für die weitere Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer und potenzieller Zollgebühren.
Ermitteln Sie den genauen Zolltarif für Ihre Ware und prüfen Sie die aktuellen Zollsätze auf der Website des Zolls.
Für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) gilt: Der Wert, auf den die Steuer erhoben wird, ist die Summe aus Warenwert, Versandkosten und den eventuell anfallenden Zollgebühren. Ist der Warenwert (inkl. Versand) unter 150 Euro, fallen keine Zollgebühren an. Die EUSt wird dann auf den Warenwert plus Versandkosten berechnet (aktuell 19 %).
Wenn der Warenwert inklusive Versand über 150 Euro liegt, müssen Sie zusätzlich Zollgebühren einkalkulieren. Diese variieren je nach Produktart. Sie finden die aktuellen Zollsätze für Waren aus dem Vereinigten Königreich im Zolltarif der Europäischen Union, der online über die Datenbank TARIC (integrierter Zolltarif der Europäischen Union) oder die Websites nationaler Zollbehörden einsehbar ist. Suchen Sie dort nach dem entsprechenden Warencode.
Die Berechnungsschritte für eine Bestellung über 150 Euro:
- 1. Warenwert + Versandkosten: Ermitteln Sie die Gesamtkosten für die Artikel und den Versand.
- 2. Zollgebühren: Prüfen Sie den Zolltarif für Ihre spezifische Ware und wenden Sie den entsprechenden Prozentsatz auf den Wert aus Schritt 1 an.
- 3. Bemessungsgrundlage für EUSt: Addieren Sie den Wert aus Schritt 1, die berechneten Zollgebühren aus Schritt 2 und eventuelle weitere Nebenkosten.
- 4. Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): Berechnen Sie 19 % (oder 7 % für Bücher etc.) auf die Bemessungsgrundlage aus Schritt 3.
- 5. Gesamtkosten: Addieren Sie den Warenwert + Versandkosten (Schritt 1) + Zollgebühren (Schritt 2) + EUSt (Schritt 4).
Bedenken Sie auch, dass der Paketdienst oder Kurierdienst für die Abwicklung der Zollformalitäten eine eigene Servicegebühr erheben kann. Diese Gebühr kommt zu den reinen Abgaben hinzu und kann je nach Dienstleister variieren. Klären Sie diese Kosten im Voraus ab, falls möglich.
Warenwert unter 150 Euro: Was Sie wissen müssen
Viele Verbraucher hoffen, dass Bestellungen mit einem niedrigeren Warenwert von Zollgebühren ausgenommen sind, was bei Einkäufen aus England teilweise zutrifft, aber dennoch zusätzliche Kosten nach sich zieht. Die Regelung besagt, dass für Sendungen, deren Gesamtwert (Warenpreis + Versandkosten) 150 Euro nicht übersteigt, keine separaten Zollgebühren nach dem Gemeinsamen Zolltarif der EU erhoben werden.
Das bedeutet jedoch keineswegs, dass die Sendung zollfrei ist. Die deutsche Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) muss auf jeden Fall bezahlt werden. Diese wird auf den Warenwert plus die angefallenen Versandkosten berechnet. Wenn Sie also beispielsweise einen Artikel für 100 Euro bestellen und die Versandkosten 15 Euro betragen, haben Sie einen Gesamtwert von 115 Euro.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf diesen Wert angewendet. Bei einem Satz von 19 % wären das 19 % von 115 Euro, also 21,85 Euro. Die zusätzlichen Kosten für die Einfuhr betragen somit 21,85 Euro, zuzüglich möglicher Servicegebühren des Paketdienstes für die Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer. Die Gesamtkosten würden sich auf 100 € (Ware) + 15 € (Versand) + 21,85 € (EUSt) + ggf. Servicegebühr belaufen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Schwelle von 150 Euro lediglich die Zollgebühren (Zoll) betrifft, nicht aber die Einfuhrumsatzsteuer. Diese fällt fast immer an, sobald Waren aus einem Drittland (wie dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit) importiert werden. Achten Sie daher genau auf den Gesamtwert Ihrer Bestellung, einschließlich aller Versand- und Nebenkosten, um Ihre Ausgaben realistisch einschätzen zu können. Wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie die Informationen auf der Webseite des deutschen Zolls oder die Hilfsangebote der Versanddienstleister zur Berechnung.
Fragen Sie den Händler explizit nach der Option 'Delivered Duty Paid' (DDP), um alle Abgaben direkt beim Kauf zu begleichen.
Alternativen und Prävention: Was tun bei hohen Gebühren?
Wenn die Kalkulation der Zollgebühren und der Einfuhrumsatzsteuer für Ihre Wunschartikel aus England zu hoch ausfällt, gibt es einige Strategien und Alternativen, die Sie in Betracht ziehen können. Das Ziel ist, die zusätzlichen Kosten zu minimieren oder ganz zu vermeiden.
Eine primäre Strategie ist die sorgfältige Auswahl des Händlers und der Ware. Prüfen Sie, ob der britische Händler auch Waren anbietet, die innerhalb der EU hergestellt wurden und eventuell in einem Lager in einem EU-Land vorrätig sind. In diesem Fall würden beim Versand aus einem EU-Land keine Zollabgaben anfallen. Dies ist oft bei größeren internationalen Online-Händlern der Fall, die über ein Netzwerk von Lagern verfügen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Konzentration auf Waren, die von Natur aus niedrigeren oder gar keinen Zollgebühren unterliegen, oder die Nutzung von Händlern, die eine DDP-Option (Delivered Duty Paid) anbieten. Wie bereits erwähnt, bedeutet DDP, dass alle Steuern und Zölle im Voraus vom Verkäufer bezahlt und in den Kaufpreis eingerechnet werden. Dies gibt Ihnen volle Kostentransparenz.
Die Rolle von Kurierdiensten und Zollabwicklung
Wenn Sie aus England bestellen, werden die meisten Pakete von großen Kurierdiensten wie DHL, UPS, FedEx oder Royal Mail (die oft mit lokalen Partnern zusammenarbeitet) geliefert. Diese Unternehmen übernehmen die Zollabwicklung für Sie, berechnen dafür aber in der Regel eine Servicegebühr. Diese Gebühr variiert je nach Dienstleister und kann die Gesamtkosten Ihrer Bestellung erheblich beeinflussen.
Vergleichen Sie die Servicegebühren der Paketdienste, falls Sie die Wahl haben oder im Voraus Informationen dazu finden können. Manchmal kann es sich lohnen, die Zustellung durch einen bestimmten Dienstleister zu wählen, wenn dieser geringere Gebühren für die Zollabwicklung verlangt. Die Ware wird dann beim Zoll angemeldet, und der Dienstleister zahlt die fälligen Abgaben (Zoll und EUSt) im Namen des Empfängers und stellt Ihnen dann die Gesamtsumme in Rechnung.
Bevor Sie bestellen, recherchieren Sie, ob der Händler eine direkte Lieferung in die EU mit integrierter Zollabwicklung anbietet, oder ob das Paket über einen externen Dienstleister abgewickelt wird und welche Gebühren damit verbunden sind. Manche Händler weisen diese Informationen auf ihren Versandseiten transparent aus.
Als Präventionsmaßnahme empfiehlt es sich generell, nur bei Händlern zu bestellen, die klare Angaben zu Versandkosten, Lieferzeiten und potenziellen Zollabgaben machen. Ein seriöser Händler im Vereinigten Königreich wird Sie über die Notwendigkeit der Zollabwicklung und die damit verbundenen Kosten informieren, oder Ihnen eine Option anbieten, die Abgaben bereits im Voraus zu begleichen.
