Zollbestimmungen UK nach Deutschland: Was hat sich geändert?

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 31. Januar 2020 und dem Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 gelten für den Warenverkehr zwischen UK und Deutschland neue Zollvorschriften. Waren, die aus Großbritannien oder Nordirland nach Deutschland eingeführt werden, unterliegen nun grundsätzlich den deutschen und EU-Zollbestimmungen für Drittländer. Das bedeutet, dass für die meisten Sendungen Einfuhrabgaben wie Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfallen können, es sei denn, es greifen spezielle Freigrenzen oder Ausnahmen.

Diese Neuregelung betrifft sowohl private Einkäufe als auch geschäftliche Sendungen. Der entscheidende Faktor für die anfallenden Kosten ist der Wert der eingeführten Ware. Für Reisende, die Dinge persönlich mitbringen, gibt es eigene Regelungen, die sich von denen für Post- und Paketversand unterscheiden. Es ist essenziell, sich vor dem Versand oder der Mitnahme von Waren aus UK über die aktuellen Grenzwerte und Prozeduren zu informieren, um unerwartete Kosten oder Verzögerungen zu vermeiden.

Wichtige Unterscheidung: Reisende vs. Postversand

Die Zollfreigrenzen für Reisende, die Gegenstände physisch über die Grenze bringen, sind anders als die für Waren, die per Post, Kurierdienst oder Spedition versendet werden. Für Reisende gelten im Allgemeinen höhere Freibeträge, solange die Waren für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und nicht zum Weiterverkauf gedacht sind. Bei Paketversendungen hingegen werden die Abgaben oft bereits beim Übertritt über die EU-Außengrenze fällig.

Die deutsche Zollverwaltung, oft in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur für bestimmte Produktkategorien, stellt detaillierte Informationen auf ihren Webseiten bereit. Hier finden Sie aktuelle Merkblätter und oft auch Online-Rechner, die bei der Schätzung der Einfuhrabgaben helfen. Die genaue Höhe der zu zahlenden Zollgebühren und Steuern hängt vom Warenwert (inklusive Versandkosten und Versicherung) sowie von der Art der Ware ab.

Der Wert der Ware ist stets der zentrale Anhaltspunkt für die Berechnung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Die Freigrenze für Post- und Paketversand aus UK nach Deutschland

Für den Zoll von Waren, die aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland per Post oder Kurierdienst versendet werden, ist die relevante Freigrenze in der Regel die für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Diese liegt derzeit bei 150 Euro pro Sendung. Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro sind von der Einfuhrzollgebühr befreit. Allerdings muss auf diese Sendungen in der Regel die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Wenn der Absender die Umsatzsteuer im Vereinigten Königreich abführt und dies in den Zolldokumenten korrekt angibt, kann dies den Prozess vereinfachen.

Übersteigt der Wert der Ware die Freigrenze von 150 Euro, fallen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch Zollgebühren an. Die Höhe des Zolls variiert je nach Art der Ware und wird durch den Zolltarif bestimmt, der für Produkte aus Drittländern gilt. Es ist ratsam, sich vorab über den Zolltarif zu informieren, um die ungefähren Kosten abschätzen zu können.

Viele Online-Händler aus UK, die nach Deutschland verkaufen, bieten mittlerweile an, die Einfuhrabgaben direkt beim Kauf zu berechnen und zu kassieren (z.B. über das IOSS-Verfahren für geringwertige Sendungen). In solchen Fällen wird die Ware zollrechtlich vereinfacht abgefertigt und Sie erhalten das Paket ohne weitere Zahlungen an der Haustür. Prüfen Sie daher immer die Angaben des Händlers während des Bestellvorgangs.

  • Postsendungen aus UK sind bis 150 Euro vom Zoll befreit.
  • Einfuhrumsatzsteuer fällt jedoch meist auch bei unter 150 Euro an.
  • Über 150 Euro fallen Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer an.
  • Händler können Einfuhrabgaben direkt beim Kauf einziehen.

Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer: So berechnet sich der Betrag

Wenn Ihre Sendung aus dem Vereinigten Königreich den Wert von 150 Euro übersteigt, fallen Zollgebühren an. Der Zoll wird auf den Wert der Ware, die Versandkosten und die Versicherungskosten erhoben. Die Höhe des Zollsatzes hängt von der sogenannten TARIC-Nummer (Harmonisiertes System der Welthandelsorganisation) ab, die jeder Warengruppe zugeordnet ist. Diese Sätze können zwischen 0% und über 15% liegen.

Unabhängig vom Warenwert muss auf fast alle eingeführten Waren die deutsche Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) gezahlt werden. Der aktuelle Satz beträgt 19% (bzw. 7% für ermäßigte Waren). Die EUSt wird auf den Zollwert (Warenwert + Versandkosten + Zollgebühren) aufgeschlagen. Für Sendungen unter 150 Euro, die von der Zollgebühr befreit sind, wird die EUSt direkt auf den Warenwert (inkl. Versandkosten) berechnet.

Praktische Beispiele zur Berechnung

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen online ein Produkt für 100 Euro und die Versandkosten betragen 20 Euro. Der Gesamtwert der Sendung beträgt somit 120 Euro. Da dieser Wert unter der 150-Euro-Freigrenze für den Zoll liegt, fallen keine Zollgebühren an. Jedoch wird die Einfuhrumsatzsteuer von 19% auf die 120 Euro fällig. Das wären 120 Euro * 0,19 = 22,80 Euro. Ihre Gesamtkosten belaufen sich also auf 120 Euro + 22,80 Euro = 142,80 Euro.

Wenn Sie ein Produkt für 200 Euro kaufen, plus 30 Euro Versand, beträgt der Gesamtwert 230 Euro. Dieser Wert liegt über der 150-Euro-Grenze. Angenommen, der anfallende Zollsatz für diese Ware beträgt 5%. Zuerst wird der Zoll berechnet: 230 Euro * 0,05 = 11,50 Euro. Dann wird die Einfuhrumsatzsteuer von 19% auf den Wert inklusive Zoll berechnet: (230 Euro + 11,50 Euro) * 0,19 = 241,50 Euro * 0,19 = 45,89 Euro. Ihre Gesamtkosten wären somit 230 Euro + 11,50 Euro + 45,89 Euro = 287,39 Euro.

Die korrekte Deklaration des Warenwerts und der Art der Ware ist entscheidend für eine reibungslose Zollabfertigung.

Was passiert, wenn die Deklaration fehlerhaft ist?

Fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Zolldokument können zu erheblichen Verzögerungen bei der Zustellung führen. Der Zoll kann die Sendung einbehalten, bis die notwendigen Informationen nachgereicht oder die Abgaben korrekt berechnet sind. In manchen Fällen kann es auch zu Nachforderungen und zusätzlichen Bearbeitungsgebühren seitens des Transportunternehmens kommen. Bei vorsätzlicher Falschdeklaration drohen sogar empfindliche Strafen.

Besonderheiten und Ausnahmen: Alkohol, Tabak und Souvenirs

Bei bestimmten Warenkategorien wie Alkohol, Tabakwaren und Kaffee gibt es neben den allgemeinen Wertfreigrenzen auch spezifische Mengenfreigrenzen, die bei der Einfuhr aus UK zu beachten sind. Diese gelten sowohl für Reisende als auch für Postsendungen und sind unabhängig vom Gesamtwert der Sendung. Sie dienen dazu, den privaten Eigenbedarf zu regeln und illegale Einfuhren zu verhindern.

Für Alkohol und alkoholhaltige Getränke liegt die Freimenge für Reisende, die aus dem Vereinigten Königreich (als Nicht-EU-Land) nach Deutschland einreisen, bei 1 Liter für alkoholische Getränke mit mehr als 22% Vol. oder 2 Liter für alkoholische Getränke mit nicht mehr als 22% Vol. Der Zoll auf diese Mengen entfällt. Bei Postversand sind die Regeln für diese Warengruppe in der Regel strenger und es fallen fast immer Abgaben an, sobald der Wert über der 150-Euro-Grenze liegt oder spezifische Mengen überschritten werden.

Mengenfreigrenzen für Tabakwaren

Bei Tabakwaren gelten ebenfalls eigene Grenzen. Reisende dürfen maximal 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak einführen. Für Postsendungen sind diese Mengen in der Regel nicht gestattet bzw. unterliegen den allgemeinen Zoll- und Steuerpflichten ab dem ersten Euro.

Für Kaffee und kaffeehaltige Waren dürfen Reisende bis zu 500 Gramm Kaffee oder 200 Gramm Kaffeeextrakt zollfrei einführen. Auch hier gilt für Postversand die generelle Wertgrenze, wobei Kaffee meist nicht unter die ermäßigte Umsatzsteuer fällt.

Beachten Sie immer, dass diese Mengenfreigrenzen für den privaten Gebrauch bestimmt sind.

Einfuhr von Souvenirs und Geschenken

Souvenirs, die Sie im Vereinigten Königreich gekauft haben und die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder als Geschenk bestimmt sind, fallen unter die allgemeinen Wertgrenzen. Handelt es sich um ein Geschenk, dessen Wert unter 150 Euro liegt und das Ihnen von einer Privatperson aus UK zugesendet wird, kann es unter Umständen von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer befreit sein. Die genauen Bedingungen hierfür sind jedoch komplex und sollten im Zweifel bei der zuständigen Zollstelle erfragt werden.

Für Geschenke, die von Unternehmen versendet werden, gelten die Regeln für den Warenverkehr. Der Wert (inkl. Versandkosten) muss unter 150 Euro liegen, damit keine Zollgebühren anfallen. Die Einfuhrumsatzsteuer wird jedoch auch hier meist fällig.

Wo finde ich aktuelle Informationen und Hilfe?

Die Zollbestimmungen können sich ändern, und die genauen Tarife und Freigrenzen sind oft detailliert und komplex. Um stets auf dem neuesten Stand zu sein und exakte Informationen für Ihre spezifische Situation zu erhalten, sind offizielle Quellen die verlässlichste Anlaufstelle. Die deutsche Zollverwaltung stellt umfassende Informationen auf ihrer Website zur Verfügung.

Offizielle Stellen für Auskünfte

Die beste Anlaufstelle ist die Webseite des deutschen Zolls (www.zoll.de). Dort finden Sie aktuelle Merkblätter zu Ein- und Ausfuhr, Informationen zu Zoll- und Steuerabkommen sowie detaillierte Listen der Zolltarife. Für die Berechnung von Einfuhrabgaben bietet der Zoll auch einen Zollrechner an, der Ihnen hilft, die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln. Suchen Sie dort nach Stichworten wie „Postsendungen“, „Einfuhrumsatzsteuer“ oder „Zoll UK“.

Zusätzlich bietet die Europäische Union ein eigenes Informationssystem namens „TARIC“ an, das detaillierte Daten über alle Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften der EU-Mitgliedstaaten, einschließlich der Zolltarife, enthält. Dieses System ist primär für Unternehmen gedacht, kann aber auch für Privatpersonen als Referenz dienen, um spezifische Zolltarifnummern zu finden.

Es ist immer ratsam, sich vor größeren oder wertvollen Sendungen direkt bei den zuständigen Behörden zu informieren.

Praktische Tipps für den Import aus UK

Wenn Sie Waren aus dem Vereinigten Königreich importieren möchten, beachten Sie folgende praktische Tipps:

  • Informieren Sie sich über den Händler: Achten Sie darauf, ob der Händler im Ausland die Einfuhrabgaben (Zoll und EUSt) direkt beim Kauf mitabwickelt (z.B. über das IOSS-Verfahren). Dies erspart Ihnen Wartezeiten und unerwartete Kosten.
  • Lassen Sie sich die Versandkosten bestätigen: Die Versandkosten sind Teil des zu verzollenden Warenwerts. Stellen Sie sicher, dass diese korrekt auf den Zolldokumenten angegeben sind.
  • Prüfen Sie die Zollinhaltserklärung: Bei Postversand ist eine korrekte und detaillierte Zollinhaltserklärung (CN22 oder CN23 für Nicht-EU-Sendungen) unerlässlich. Geben Sie Warenart, Wert und Menge präzise an. Falsche Angaben können zu Problemen führen.
  • Bewahren Sie Kaufbelege auf: Halten Sie Kaufbelege, Rechnungen und eventuelle Versandnachweise bereit. Diese Dokumente dienen dem Zoll als Nachweis für den Warenwert und sind für die korrekte Abwicklung essenziell.
  • Rechnen Sie mit Verzögerungen: Insbesondere zu Spitzenzeiten oder bei Unklarheiten in der Deklaration kann die Zollabfertigung länger dauern als gewöhnlich. Planen Sie daher etwas zusätzliche Lieferzeit ein.

Der Import von Waren aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland ist seit dem Brexit komplexer geworden. Mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis der geltenden Freigrenzen und Bestimmungen können Sie jedoch böse Überraschungen vermeiden und Ihre Einkäufe reibungslos erhalten.