Die Post-Brexit-Realität: Zollgebühren bei Sendungen aus England
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gelten für Waren, die von England nach Deutschland versendet werden, neue Zollbestimmungen. Wer im Vereinigten Königreich einkauft und sich die Ware nach Deutschland liefern lässt, muss mit zusätzlichen Kosten in Form von Zollgebühren und der deutschen Einfuhrumsatzsteuer rechnen. Diese Regelung betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und ist entscheidend für die Kalkulation der Gesamtkosten eines Einkaufs.
- Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer fallen seit dem Brexit bei Lieferungen aus England an.
- Die Höhe der Abgaben hängt vom Warenwert und der Art der Ware ab.
- Es gibt Freigrenzen, die Sie kennen sollten, um unnötige Kosten zu vermeiden.
- Die Berechnung erfolgt nach dem Wert der Ware inklusive Versand- und Versicherungskosten.
- Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Zollabwicklung zu beeinflussen.
Das Verständnis dieser neuen Gegebenheiten ist unerlässlich, um böse Überraschungen bei der Einfuhr von Artikeln aus englischen Online-Shops zu vermeiden. Die Abgaben werden nicht automatisch vom Händler abgeführt, sondern in der Regel vom Paketdienstleister oder der Deutschen Post bei der Zustellung erhoben.
Was sind Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer?
Zollgebühren sind Abgaben, die auf importierte Waren erhoben werden, um heimische Industrien zu schützen und Staatseinnahmen zu generieren. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist vergleichbar mit der Mehrwertsteuer im Inland und wird auf den Wert der Ware, die Zollgebühren sowie die Versand- und Versicherungskosten erhoben. Für Sendungen aus England nach Deutschland sind beide relevant. Der Zollwert bildet die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer.
Die Freigrenzen im Überblick
Es gibt bestimmte Wertgrenzen, bis zu denen keine oder nur reduzierte Abgaben anfallen. Für Sendungen mit geringem Wert sind die Regelungen oft vorteilhafter. Bei einem Warenwert von bis zu 150 Euro fallen keine Zollgebühren an, jedoch die deutsche Einfuhrumsatzsteuer von 19% (bzw. 7% für bestimmte Artikel wie Bücher). Liegt der Warenwert über 150 Euro, kommen zusätzlich die Zollgebühren hinzu. Diese variieren je nach Art der Ware und werden als Prozentsatz des Zollwerts berechnet.
Es ist wichtig zu wissen, dass für bestimmte Waren wie Tabak und Alkohol gesonderte Regelungen und höhere Abgaben gelten, die auch die Freimengen betreffen. Diese fallen unabhängig vom Gesamtwert der Sendung an.
Prüfen Sie vor dem Kauf stets die Versandkosten und schätzen Sie die wahrscheinlichen Zollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer ab, um die Gesamtkosten des Produkts realistisch einschätzen zu können.
Die Berechnung der Abgaben: So ermitteln Sie die Kosten
Die Berechnung der Zollgebühren und der Einfuhrumsatzsteuer basiert auf dem sogenannten Zollwert. Dieser setzt sich zusammen aus dem Kaufpreis der Ware, den Versandkosten und eventuellen Versicherungskosten. Der Zoll auf die Ware wird prozentual auf diesen Zollwert erhoben, wobei der Prozentsatz von der spezifischen Warenart abhängt.
Anschließend wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Diese beträgt 19% (Regelsatz) oder 7% (ermäßigter Satz) und wird auf die Summe aus Zollwert, den bereits berechneten Zollgebühren und den Versandkosten angewendet. Das bedeutet, dass die Einfuhrumsatzsteuer auch auf die Zollgebühren selbst anfällt.
Beispielrechnung (vereinfacht): Angenommen, Sie kaufen eine Ware für 100 Euro, zahlen 15 Euro Versand, und die Zollgebühr für diese Warenart beträgt 5%. Der Zollwert ist dann 115 Euro. Die Zollgebühr beträgt 5% von 115 Euro = 5,75 Euro. Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf 115 Euro + 5,75 Euro = 120,75 Euro berechnet: 19% von 120,75 Euro = ca. 22,94 Euro. Die Gesamtkosten für Zoll und EUSt wären somit 5,75 Euro + 22,94 Euro = 28,69 Euro.
Die genauen Zolltarifnummern und die darauf anfallenden Sätze können Sie auf der Webseite des Zolls oder über die Datenbank TARIC einsehen. Ihr Paketdienstleister stellt Ihnen in der Regel eine detaillierte Aufschlüsselung der erhobenen Gebühren zur Verfügung.
Praktische Tipps: Zollgebühren aus England clever managen
Beim Import von Waren aus England nach Deutschland sind einige strategische Überlegungen sinnvoll, um die Kosten für Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer zu kontrollieren. Ein bewusster Umgang mit Bestellungen und Lieferanten kann hierbei den entscheidenden Unterschied machen.
Die Rolle des Händlers und Versanddienstleisters
Viele englische Online-Shops bieten mittlerweile verschiedene Versandoptionen an. Manche berechnen die voraussichtlichen Einfuhrabgaben direkt im Bestellprozess und führen diese ab (sogenannte DDP – Delivered Duty Paid). Dies ist die komfortabelste Lösung, da Sie keine zusätzlichen Gebühren bei der Zustellung zahlen müssen. Informieren Sie sich, ob Ihr Wunschhändler diesen Service anbietet.
Wenn der Händler die Abgaben nicht vorab erhebt (DDU – Delivered Duty Unpaid), wird Ihr Paket wahrscheinlich von einem Kurierdienst wie DHL, UPS oder FedEx zugestellt. Diese Dienstleister übernehmen die Zollabwicklung für Sie, berechnen dafür aber oft eine zusätzliche Service- oder Bearbeitungsgebühr. Diese Gebühr kann je nach Dienstleister und Wert der Sendung variieren und sollte in Ihre Gesamtkostenkalkulation einbezogen werden.
Stellen Sie sicher, dass die angegebene Warenbeschreibung auf der Zollinhaltserklärung korrekt und vollständig ist, um Verzögerungen bei der Zollabwicklung zu vermeiden.
Worauf Sie bei der Bestellung achten sollten
Um unnötige Zollgebühren und Steuern zu umgehen, ist es ratsam, den Wert Ihrer Sendung im Auge zu behalten. Wenn Sie mehrere Artikel bestellen, kann es sich lohnen, diese in separaten Sendungen zu verschicken, falls der Gesamtwert dadurch unter der Freigrenze von 150 Euro bleibt. Beachten Sie jedoch, dass dann für jede Sendung separate Versandkosten und gegebenenfalls Bearbeitungsgebühren anfallen.
Recherchieren Sie im Vorfeld die Zolltarifnummer und den entsprechenden Zollsatz für die von Ihnen gewünschte Ware. Dies hilft Ihnen, die Kosten präziser zu kalkulieren. Informationen hierzu finden Sie auf der offiziellen Webseite des deutschen Zolls oder der Europäischen Union (TARIC-Datenbank).
Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht nur auf den Warenwert und die Zollgebühren, sondern auch auf die Versandkosten erhoben – ein oft übersehener Kostenfaktor.
Nutzen Sie offizielle Zollrechner oder lassen Sie sich von Ihrem Paketdienstleister die genauen Abgabenmodalitäten für Ihre spezifische Sendung erläutern, bevor Sie die Ware in Empfang nehmen.
Was tun bei falschen oder zu hohen Abgaben?
Sollten Sie der Meinung sein, dass die erhobenen Zollgebühren oder die Einfuhrumsatzsteuer falsch berechnet wurden, haben Sie das Recht, Einspruch einzulegen. Bewahren Sie alle Unterlagen zur Sendung auf, einschließlich der Rechnung, der Versandpapiere und der Mitteilung über die Zollabfertigung mit der Kostenaufstellung. Wenden Sie sich zunächst an den zuständigen Zollbezirk oder die zuständige Zolldienststelle, die die Abfertigung vorgenommen hat.
Der Paketdienstleister fungiert hierbei oft als Mittler. Klären Sie die Unstimmigkeiten mit dem Kundenservice des Dienstleisters. Häufig lassen sich Fehler durch eine korrigierte Zollinhaltserklärung oder eine Nachprüfung beheben. Bei komplexeren Fällen oder wenn die Einigung mit dem Dienstleister ausbleibt, können Sie sich an die Hauptzollämter oder die Verbraucherzentralen wenden, um weitere Unterstützung zu erhalten.
Die Nachverfolgung Ihrer Sendung ist essenziell, um den Status der Zollabwicklung und die voraussichtlichen Kosten frühzeitig zu erkennen.
Zollgebühren England nach Deutschland: Häufige Fragen
Die Unsicherheit bezüglich der Zollgebühren bei Importen aus England ist groß. Hier beantworten wir einige der am häufigsten gestellten Fragen, um Ihnen Klarheit zu verschaffen und den Prozess zu erleichtern.
Fallen immer Zollgebühren an, wenn ich aus England bestelle?
Nein, nicht immer. Zollgebühren fallen erst ab einem Warenwert von über 150 Euro an. Bis zu diesem Wert sind lediglich die deutsche Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Servicegebühren des Paketdienstleisters zu entrichten. Sendungen unter 150 Euro sind also nur von der Einfuhrumsatzsteuer betroffen, nicht aber von den eigentlichen Zollabgaben.
Wie lange dauert die Zollabwicklung bei Sendungen aus England?
Die Dauer der Zollabwicklung kann stark variieren. Handelt es sich um eine Sendung mit geringem Wert, die die vereinfachten Verfahren durchläuft, kann die Zustellung oft innerhalb weniger Tage erfolgen, nachdem das Paket in Deutschland angekommen ist. Bei Sendungen über 150 Euro oder bei komplexeren Waren kann die Prüfung durch den Zoll länger dauern. Verzögerungen können auch entstehen, wenn die Zollinhaltserklärung unvollständig oder fehlerhaft ist. Rechnen Sie im Allgemeinen mit einigen zusätzlichen Werktagen für die Zollabfertigung.
Die Sendungsverfolgung ist Ihr wichtigstes Werkzeug, um den Fortschritt der Einfuhr und mögliche Verzögerungen beim Zoll zu überblicken.
Kann ich Zollgebühren von England nach Deutschland vermeiden?
Sie können Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer nur vermeiden, wenn der Warenwert (inklusive Versand und Versicherung) unter der jeweiligen Freigrenze liegt. Für Waren bis 150 Euro entfallen die Zollgebühren, aber die Einfuhrumsatzsteuer bleibt bestehen. Eine Möglichkeit, Abgaben zu vermeiden, ist daher, nur Artikel zu bestellen, deren Gesamtwert unterhalb der 150-Euro-Grenze bleibt, oder bei mehreren Artikeln auf getrennte Lieferungen zu achten, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Achten Sie auf Angebote, bei denen der Händler die Einfuhrabgaben bereits im Preis inkludiert (DDP).
Vergewissern Sie sich, dass Ihr Paketdienstleister keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren für die Zollabwicklung erhebt, da diese die Gesamtkosten erheblich steigern können.
